Unser Team hilft Unternehmen, die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu verstehen und einzuhalten. Wir können Sie dabei unterstützen, die Konformität in Bezug auf Ihre Website sowie alle anderen Aspekte Ihres Unternehmens aufrechtzuerhalten.
- Wir evaluieren Ihre aktuellen Datenschutz- und Cookie-Richtlinien
- Wir evaluieren Ihre aktuellen täglichen Prozesse und wie Sie möglicherweise von der DSGVO betroffen sind
- Wir geben Ihnen Empfehlungen zur Einhaltung der DSGVO
- Wir empfehlen und implementieren geeignete GDPR-Lösungen
Seit Inkrafttreten der DSGVO Verordnung am 25. Mai 2018 haben Einzelpersonen erweiterte Rechte in Bezug auf ihre persönlichen Daten:
Zugriff auf Daten
Einzelpersonen haben das Recht, alle zu ihrer Person Daten anzufordern und zu erfahren, wie diese Daten vom jeweiligen Unternehmen verwendet werden. Sie können auch eine Kopie aller über sie gespeicherten persönlichen Daten anfordern.
Recht auf Vergessenwerden
Einzelpersonen können ihre Einwilligung widerrufen und beantragen, dass alle sie betreffenden Daten vollständig entfernt werden.
Datenportabilität
Daten können angefordert werden, um an einen anderen Anbieter übertragen zu werden. Das Unternehmen muss der Anfrage nachkommen und die angeforderten Informationen in einem zugänglichen, lesbaren Format bereitstellen.
Datenverarbeitung
Einzelpersonen müssen informiert werden, bevor Informationen über sie gesammelt werden. Sie müssen ihre Zustimmung in einem Opt-In-Prozess geben.
Korrekte Daten
Jeder in der Europäischen Union hat das Recht, persönliche Informationen zu ändern oder zu aktualisieren.
Verwendungsbeschränkungen von Daten
Betroffene Personen können verlangen, dass ihre Daten nicht verwendet oder verarbeitet werden. Ein Unternehmen kann die Daten über die Person weiterhin aufbewahren, darf sie jedoch nicht verwenden.
Beenden Sie die Datenverarbeitung
Einzelpersonen können ihre Einwilligung widerrufen und verlangen, dass ihre Daten nicht für Marketingaktivitäten verarbeitet und verwendet werden. Es gibt keine Ausnahmen, die Anfrage muss erfüllt werden und Unternehmen müssen die Verwendung dieser Daten so bald wie möglich nach der Anfrage einstellen.
Benachrichtigung über Datenverletzungen
Jedes Unternehmen ist verpflichtet, eine betroffene Person zu informieren, wenn die Gefahr besteht, dass ihre Daten kompromittiert wurden. Dies wird nach gängiger Praxis innerhalb von 72 Stunden empfohlen, nachdem ein potenzieller Verstoß festgestellt wurde.
und hören Ihnen genau zu.
Das Unternehmen, sein Umfeld und den Wettbewerb verstehen
Ziele definieren, Lösungsansätze erläutern
Wichtigste Schritte zuerst erledigen für schnellstmögliche Resultate
Vorgang für jede Iteration und Komponente wiederholen